Tagesjagdschein für Ausländer
Ausländer Tagesjagdschein mit sofortiger Versicherungsbestätigung
Tagesjagdschein mit einer Dauer von max. 14 Tagen
Ohne gültigen Jagdschein - keine Jagd in Deutschland.
Nach geltenden jagdrechtlichen Regelungen muss derjenige, der die Jagd ausübt, einen auf seinen Namen lautenden Jagdschein mit sich führen und diesen auf
Verlangen vorzeigen. Der Jagdschein gilt im gesamten Bundesgebiet. Seine Ausstellung richtet sich nach der Geltung des Jagdjahres, welches jeweils vom 01. April bis zum 31. März dauert.
Für die Erteilung eines Ausländertagesjagdschein ist grundsätzlich auch die Vorlage einer Jagdeinladung erforderlich! Die Jagdeinladung, die von der/dem
Jagdausübungsberechtigten (Pächterin/Pächter) des jeweiligen Jagdbezirks unterschrieben sein sollte, immer den Antragsunterlagen beifügen.
Des Weiteren benötigen Ausländische Jäger in Deutschland für die Beantragung Ihres Tagesjagdschein / Jahresjagdschein folgende Unterlagen:
-Nachweis über Identität und Qualifikation
-Europäischer Waffenfeuerpass
-Versicherungsnachweis / Jagdhaftpflichtversicherung (Deutschland)
-Lichtbild
Die passende Jagdhaftpflichtversicherung für den ausländischen Tagesjagdschein können Sie über unseren Online Rechner beantragen. Die Versicherungsbestätigung
erhalten Sie sofort per Mail. Das Dokument ausdrucken und zur Vorlage bei der deutschen Jagdbehörde nutzen. Für Hilfe oder Beratung wählen Sie einfach unsere Hotline.
Wir stehen Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Seite!
* Reisepass, Personalausweis, gültige, jagdrechtliche als auch waffenrechtliche Erlaubnisse und vergleichbare Dokumente aus dem Heimatland (deutsche Übersetzung)
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Diese Versicherungsbestätigung ist in Deutschland verpflichtend für jeden Jäger aus dem Ausland!
Tagsesjagdschein für Ausländer - Gastjäger in Deutschland
Tagesjagdschein für max. 14 Tage
(auch für Jagdgäste)
Mit sofortiger Versicherungsbestätigung
zum Ausdrucken für die Jagdbehörde
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